ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNG

1.1 DIE FAHRRÄDER SIND NICHT VERSICHERT.

Der Mieter haftet für jegliche, während des Mietzeitraums entstandene Schäden am Fahrrad und/oder dessen mitgeliefertem Zubehör. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad (inkl. Zubehör) pfleglich zu behandeln.

1.2 Das Fahrrad muss beim parken vom Mieter IMMER , mit mindestens einem Schloss gesichert werden. Über Nacht MUSS das Fahrrad in einem verschlossenen Raum gesichert werden. Der Benutzer ist für jegliche, durch Unfall und/oder Sturz verursachte Schäden, sowie Verlust und/oder Diebstahl, voll verantwortlich. Die Höhe des Schadens wird von Fastmotion, S.L festgelgt, dieser wird am Neuanschaffungswert des zu ersetzenden Teiles gemessen.

1.3 Der Benutzer des Fahrrades kennt die Vorschriften und die Verkehrsregeln und erklärt sich damit einverstanden, diese einzuhalten. Der Benutzer ist für jegliche, durch Unfall und,-oder Sturz verursachte Schäden, verantwortlich. In Spanien besteht Helmpflicht, polizeiliche Bussgelder gehen zu Lasten des Mieters.

2.1 Bei Vertragsabschluss ist vom Mieter ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen!

2.2 Bei vorzeitigem Abbruch der Mietdauer wegen Krankheit, Wetter, Defekt, etc. wird der gezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Der Mietpreis und die Kaution sind bei Erhalt des Fahrrades zu bezahlen.

2.3 Minderjährige können nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten mieten.

2.4 Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigt der Kunde, dass er gesund ist, nicht mehr als 105 kg wiegt und in der Lage ist, das gemietete Fahrrad sicher zu handhaben.

3.1 Die Fahrräder können jederzeit innerhalb unserer Öffnungszeiten gemietet werden. Rückgabe der Fahrräder ist immer von 17.00 – 17.30 Uhr. Für eine Vertragsverlängerung benötigt der Mieter die Zustimmung des Vermieters. Kunden, die ihr Fahrrad nicht pünktlich zurückgeben, müssen eine Strafgebühr von 100€ entrichten!

4.1 Es ist ausdrücklich Verboten:

– das fahren im trockenen und/oder nassen Sand* un am Strand auf Fuerteventura

– das Fahrrad mit Wasser in Kontakt zu bringen

– Rennräder sind nur auf asphaltierten Strassen zu bewegen.

– das Fahrrad ohne Zustimmung des Vermieters, Dritten zu überlassen

Bei Vertragsbruch der o.g. Punkte, verpflichtet sich der Kunde eine Strafgebühr von 100€ pro Fahrrad an Fastmotion S.L zu entrichten.

*Ausschliesslich Fatbikes dürfen im trockenen Sand bewegt werden, und keinesfalls mit Salz/Süsswasser oder nassem Sand in Kontakt gebracht werden.